Das BAFA nimmt in allen Bereichen Rücksicht auf die besondere Situation der von Corona betroffenen Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger. Kleine und mittelständische Unternehmen können ein Angebot der Finanzierung der Gewerbeförderstelle des Bundes für Beratungen nutzen. Ziel ist es Unternehmen weiterhin unterstützend zur Seite zu stehen und damit die Vielfalt an Unternehmen zu erhalten. Gefördert werden professionelle Beratungsleistungen.
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von bis zu 4.000 Euro der in Rechnung gestellten Beratungskosten
- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
- Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Eine Möglichkeit für betroffene Unternehmen findet sich in Remscheid. Das Unternehmen Wobkom bietet beispielsweise ihre Beratungstätigkeit zu diversen Themen in diesem Bereich an, da sie für das Programm Unternehmerisches Know-how akkreditiert sind.
Auch in allen anderen Bereichen geht das BAFA auf die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Krise ein. Das BAFA empfiehlt allen betroffenen Antragstellern sich zu melden und ihre besondere Situation zu schildern, um gemeinsame Lösungen zu erarbeiten.