Finanzielle Hilfen für Gründer

Aus aktuellem Anlass der wirtschaftlichen Situation rund um die Problematik des Coronavirus (COVID-19) stehen wir als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Wir stehen dabei im engen Austausch mit dem Startercenter NRW sowie unserem gesamten Netzwerk der Gründerschmiede.
Zudem bieten die Banken in unserer Region darunter die Sparkasse Remscheid, Volksbank im Bergischen Land, die Deutsche Bank und die Commerzbank weitere Anlaufstellen für finanzielle Anliegen.

Mehrere Möglichkeiten haben wir folgend für Euch aufgelistet:

1. „Mikromezzaninfonds Deutschland“

Dieser kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 €). Informationen finden sich auf der Seite der NRW Bank. Antragsberechtigt sind kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer und Freiberufler, die nicht dem Standesrecht unterliegen.

2. Kurzfristige Maßnahmen / Finanzamt

erste Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung zum Beispiel:

  • Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
  • Stundung fälliger Steuerzahlungen
  • Erlass von Säumniszuschlägen
  • Antrag auf Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

3. Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz

  • Selbständige haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Betrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt wird (§ 56 Infektionsschutzgesetz). Anspruch haben sowohl Inhaber als auch angestellte Mitarbeiter.
  • Die Abläufe, wie in solchen Fällen vorgegangen wird (z.B. Antragstellung), bestimmt die zuständige Behörde. Betroffene sollten sich deshalb zunächst an die zuständige Behörde wenden, um alles Weitere zu erfahren.

4. Kurzarbeitergeld

  • Wenn Euer Betrieb auf Grund der Corona-Krise nicht ausgelastet ist, kann bei der für Euch zuständigen Agentur für Arbeit ein Antrag auf Kurzarbeit gestellt werden. Die Hürden für die Genehmigung sind aktuell sehr niedrig, so dass die Bewilligung relativ unbürokratisch abgewickelt wird. Falls 10% Ihrer Beschäftigten einen Arbeitsausfall von mindestens 10% haben, sind die Mindestvoraussetzungen bereits erfüllt.
  • Der Antrag auf Kurzarbeitergeld muss durch Euch bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

5. KfW Kreditprogramme

6. Entschädigung bei Einkommensverlusten Aufgrund der Kinderbetreuung

  • Für einen solchen Fall sind aktuell (Stand 16.03.2020) keine Entschädigungen vorgesehen.

7. Ausfallhonorare vom Auftraggeber

  • Wenn Du einen bestehenden Vertrag für ein Projekte hast, ist ein Ausfallhonorar von den Vertragsbedingungen und den AGBs abhängig.

8. Unterstützung der Künstlersozialkasse

  • Als Mitglied der KSK kannst Du jederzeit eine Beitragssenkung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass sich das voraussichtliche Einkommen aus selbstständiger künstlerischer / publizistischer Tätigkeit ändert.

Bei Anliegen sind wir wie immer unter der Telefonnummer 02191/690 190 0 und unter info@gruenderschmiede.org erreichbar.

 

Soll jemand von dem Beitrag Finanzielle Hilfen für Gründer erfahren?
Hier kannst Du es teilen:

Unterstütze uns!

Fördere Pioniergeist und Unternehmertum in Remscheid