Du hast eine innovative Geschäftsidee und suchst finanzielle Unterstützung, um sie weiterzuentwickeln? Wir haben gute Nachrichten für dich! Nordrhein-Westfalen bietet jetzt den Go-to-Market-Gutschein an, der Startups bis zu 35.000 Euro zur Entwicklung digitaler Prototypen bereitstellt.
Dieses Programm ist ideal, um mit externen Experten zusammenzuarbeiten und aus deiner Idee ein marktreifes Produkt zu machen. Die Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung und des Landes finanziert, was eine großartige Möglichkeit darstellt, finanzielle Hürden zu überwinden.
Wer wird gefördert?
Die Förderung gilt für nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt. Zudem muss der Unternehmenssitz in Nordrhein-Westfalen sein.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Der Antrag kann online über das EFRE.NRW.online-Portal gestellt oder schriftlich bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden. Bewilligende Stelle ist die Innovationsförderagentur NRW, Wilhelm-Johnen-Straße, 52428 Jülich, Postanschrift: 52425 Jülich.
Wann beginnt die Förderung?
Die Förderung beginnt und endet mit dem Durchführungszeitraum. Dieser wird im Zuwendungsbescheid mitgeteilt.
Wie lange ist der Gutschein gültig?
Der Gutschein ist während des gesamten Bewilligungszeitraums gültig. Der Bewilligungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid ausdrücklich mitgeteilt. Innerhalb dieser Zeitspanne kann das Vorhaben abgerechnet werden.
Was wird gefördert?
Die Förderung beträgt bis zu 50.000 Euro für Fremdleistungen im Rahmen der Prototypenerstellung. Die Förderung beträgt 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das heißt die Zuwendung beträgt maximal 35.000 Euro. Die Bagatellgrenze für eine Förderung liegt bei 15.000 Euro.
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen:
– Fremdleistungen für die direkte Prototypen-Entwicklung: Softwareerstellung, Hardwareentwicklung, Produktdesign, Interfacedesign (UI/UX) und die Erstellung oder Lizenzierung externer Inhalte
– Fremdleistungen für die indirekte Prototypen-Entwicklung mit unmittelbarem Projektbezug: Geschäftsmodellentwicklung, Markt-/Produkt- und Zielgruppenanalysen, Marketing, Vertrieb (z.B. Strategieberatung, Training und Einführung in Tools)
– Anschaffung von Vorprodukten und Teillösungen für den Prototyp einschließlich Lizenzgebühren sowie
– Coachingleistungen und weitere Beratungsleistungen im Sinne der Förderrichtlinie
Welche Publizitätsvorschriften gibt es?
Das geförderte Start-up muss in seiner Kommunikation darauf hinweisen, dass es von der EU und dem Land Nordrhein-Westfalen gefördert wird. Zudem muss das geförderte Start-up das EU-Emblem und das Logo des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie verwenden. Außerdem muss es das Logo „Go-to-Market” nutzen. Die Logos dürfen nicht verändert werden.
Fühlst du dich überwältigt von den Antragsformalitäten?
Keine Sorge! Wir von der Gründerschmiede stehen bereit, um dich durch den Förderdschungel zu führen. Wir unterstützen dich nicht nur bei der Ausarbeitung des Antrags, sondern beantworten auch alle deine Fragen zur neuen Fördermöglichkeit.
Nimm jetzt Kontakt mit uns auf und starte durch mit deiner Startup-Idee!