Ein Ladenlokal ist die Voraussetzung für den Betrieb vieler Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen. Doch wie geht man dabei eigentlich vor? Und wo findet man hilfreiche Unterstützung und Beratung? Erfahre folgend, welche Ansprechpersonen Du in Remscheid im Rahmen einer Gewerbeanmietung unbedingt kontaktieren solltest!
1. Der richtige Standort
Manchmal kommt eine Nutzungsidee, wenn man eine leerstehende Immobilie sieht. Manchmal steht zunächst der Bedarf und man sucht dann ein geeignetes Ladenlokal. So oder so gilt es bei der Standortwahl zunächst eine Prüfung vorzunehmen:
– Passt das Ladenlokal von der Fläche zur geplanten Nutzung?
– Wie aufwendig sind die Baumaßnahmen in der Immobilie?
– Hat das Einzugsgebiet die richtige Größe?
– Ist an dem Standort ein hoher Bedarf für das Angebot?
– Wie ist die Kaufkraft im Einzugsgebiet?
– Soll Lauf- oder Stammkundschaft angesprochen werden?
– Wie ist das Ladenlokal erreichbar? Gibt es eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel und ausreichend Parkplätze?
– Welche Angebote befinden sich im Umfeld? Wie hoch ist die Konkurrenz?
– Sind Genehmigungen erforderlich (bspw. durch ein Einzelhandelskonzept)?
Kann man diese Punkte mehrheitlich abhaken, so ist der erste Schritt geschafft. Gibt es dazu noch Beratungsbedarf? Dann helfen wir mit der Gründerschmiede gerne bei der Klärung der oben genannten Punkte in einer Gründerberatung:
Gründerschmiede Remscheid e.V.
Hindenburgstraße 6a-10a
42853 Remscheid
Telefon (02191) 464 09 00
info@gruenderschmiede.org
Ist die Wunschimmobilie gefunden? Wie ist dann der weitere Ablauf? Wen sollte man wann kontaktieren? Das erklären wir in den folgenden Punkten:
2. Austausch mit Vermieter
Ist die Wunschimmobilie gefunden? Dann sollte zunächst ein Kennenlernen mit dem Vermieter oder der Vermieterin und eine Besichtigung erfolgen. Dabei sind folgende Fragen von Bedeutung:
– Wie groß ist die Nutzfläche? Welche Flächen können zudem mitbenutzt werden?
– Wie hoch ist der Mietpreis? Wie hoch sind die Nebenkosten?
– Ist die Nutzung in der Immobilie möglich und gewünscht?
– In welchem Zustand ist die Immobilie? Wie modern sind die Anlagen?
– Wie groß sind Lärm- und Schallbelastung im Umfeld?
– Wie gut ist die Erreichbarkeit?
Wir raten davon ab, in diesem Gespräch bereits Zusagen zu treffen. Neben der Ausgestaltung des Mietvertrages sollten noch weitere Punkte vorab geklärt werden.
3. Austausch mit Wirtschaftsförderung
Ist eine Immobilie gefunden und mit dem Vermieter hat man grundsätzlich Einigkeit erzielt, dann macht es nach unserer Erfahrung immer Sinn, Kontakt zur lokalen Wirtschaftsförderung aufzunehmen. Hier kann man in einer Beratung darüber informiert werden, welche Anforderungen oder Erlaubnisse für das gewünschte Gewerbe notwendig sind und diese auch individuell auf das Ladenlokal hin prüfen lassen. Insbesondere bei Fragen zu Brandschutz, vorhandenen Stellplätzen und Genehmigungsverfahren ist diese kostenfreie Beratung sehr zu empfehlen, da so vorab viele Fragen klar sind „bevor es ernst wird“. In Remscheid berät hierzu gerne die Wirtschaftsförderung:
Stadt Remscheid
Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Liegenschaften
Steinweg 1
42853 Remscheid
Telefon (02191) 1600
wirtschaftsfoerderung@remscheid.de
4. Austausch mit Energieversorger
Viele denken durch eine einfache Preisrecherche im Internet wäre dieses To-Do erledigt. Unterschätzen dabei aber wie wertvoll ein Austausch mit dem lokalen Energieversorger ist. Neben der Auswahl des richtigen Tarifs bekommt man dort auch Informationen über den bisherigen Verbrauch in der Immobilie. So können die genannten Nebenkosten (falls darin Strom enthalten ist) gegen geprüft werden und der zukünftige Verbrauch besser eingeschätzt werden. Darüber hinaus erhält man auch Beratung, wenn man eine Ladesäule für seine Kunden plant oder mehr über Ökostrom erfahren möchte:
EWR GmbH
Stadtwerke Remscheid Verbund
Neuenkamper Straße 81 – 87
42855 Remscheid
onlineservice@ewr-gmbh.de
Für junge GründerInnen hält unser Kooperationspartner EWR GmbH übrigens noch ein ganz besonderes Angebot bereit: Wer sich auch privat versorgen möchte, spart als Youngster zw. 18 bis 25 Jahren 50 % auf den Grundpreis und bekommt noch ein Top Smartphone oben drauf. Hinzu buchen kann man in dem Tarif zudem für 1,- €/Monat ein Upgrade auf 100 % Ökostrom. Mehr dazu..
5. Abschluss Mietvertrag
Nun sollten die wesentlichen Fragen zur Anmietung geklärt sein und man kann um die Erstellung eines Mietvertrages bitten. Hier ist es von großer Bedeutung die darin enthaltenen (oder nicht enthaltenen) Bedingungen genau zu prüfen:
– Wie verlängert sich der Vertrag?
– Wann ist er kündbar?
– Wie kann die Miete angepasst werden?
– Ist eine Untervermietung möglich?
– Welche Aufgaben werden an mich als MieterIn übertragen?
Sollte man sich dabei unsicher sein, dies selbst zu prüfen, dann empfehlen wir immer eine Rückversicherung bei einem Anwalt. Bei uns im Gründerquartier sitzen die ATN Rechtsanwälte, die eine solche Prüfung vornehmen können:
ATN Rechtsanwälte
Elberfelder Straße 39
42853 Remscheid
Telefon (02191) 49 91 80
remscheid@atn-ra.de
Wir helfen dir gerne!
Du hast noch Fragen zum Vorgehen bei der Anmietung von Gewerberäumen? Oder möchtest du deinen Business Plan nun daraufhin von uns checken lassen? Dann zögere nicht, dich bei uns zu melden. Schreibe einfach eine WhatsApp oder rufe an unter 02191/4640900.