In unseren Gründerberatungen taucht regelmäßig die Frage nach der passenden Rechtsform für das neue Unternehmen auf. Was regeln Rechtsformen und warum muss ich mir darüber im Klaren sein? Verschafft euch hier einen Überblick und meldet euch gerne bei uns zu einer persönlichen Beratung.

Die Auswahl der Rechtsform gibt euren Kunden Informationen über die Haftung eures Unternehmens weiter. Welcher Geldbeutel wird im Falle von Schulden angerührt, kommt euer privates Vermögen dafür in Frage? Auch eure Firmenstruktur spielt bei der Wahl der geeigneten Rechtsform eine Rolle. Darüber wird festgelegt, wer die Aufgabe der Geschäftsführung übernimmt, wie das Verhältnis der Gesellschafter ist und wie groß die Entscheidungsspielräume sind. Kommen wir nun zu den Fakten.

Welche Rechtsformen gibt es?

Kapital- oder Personengesellschaft?

Einzelunternehmen und Gesellschafter von Personengesellschaften haften für Schulden gegenüber Geschäftspartnern auch mit ihrem privaten Vermögen.

Personengesellschaften: GbR, KG, GmbH &Co. KG, PartG, PartGmbH

Hierbei besteht der grundlegende Unterschied in der Haftung für Schulden. Dabei haftet ihr für Schulden gegenüber euren Geschäftspartnern nicht nur mit eurem Geschäftsvermögen, sondern auch mit eurem persönlichen Vermögen. Sonderregelungen gibt es dennoch bei bei der KG, PartG und der GmbH & Co. KG.

Kapitalgesellschaften: GmbH, UG, AG

Eure Haftung ist beschränkt. Hier haften die Gesellschafter nur in Höhe ihrer Einlage und in Höhe des Gesellschaftsvermögens. Achtung! Hierbei gibt es immer noch eine Reihe von Ausnahmen, bei welchen Geschäftsführer und Gesellschafter privat haften müssen.

Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Gewerbetreibender

Wenn du ein Unternehmen gründest, aber nicht freiberuflich tätig bist, spricht man von Gewerbetreibender. Dies bezieht sich vor Allem auf Kaufleute, diese müssen ihr Unternehmen im Handelsregister eintragen lassen. Dafür gibt es folgende Rechtsformen:

 

Einzelunternehmen (Ein-Personen-Gründungen)

Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), GmbH & Co.KG, Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG)

Kleingewerbetreibende

Wenn du ein kleines und sehr einfach organisiertes Gewerbe führst und nicht zu den Kaufleuten gehörst kommt folgendes in Frage. Dabei solltest du aber stets darauf achten, dass der laufende Aufwand (Jahresabschlüsse, Berichtspflichten u.a.) der mit der jeweiligen Rechtsform verbunden ist, nicht allzu hoch sein sollte.

Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Freiberufler

Damit gehörst du nicht zu den Gewerbetreibenden und wirst auch nicht im Handelsregister eingetragen.

Einzelunternehmen, Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Partnergesellschaft (PartG), Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB)

Spezialfall eingetragen Genossenschaft

Die eingetragene Genossenschaft gehört weder zu den Personen- noch zu den Kapitalgesellschaften. Diese kann für eurer Gründungsteam geeignet sein, dient aber grundsätzlich als Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmen.

Habt ihr weitere Fragen? Dann lasst uns darüber sprechen! Ihr könnt uns telefonisch unter 02191/6901900 sowie per Email an info@gruenderschmiede.org jederzeit erreichen.

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